Grillen in der City – Was ist erlaubt?
Die Grillsaison ist schon im vollen Gange und auch Ihr habt sicherlich schon das ein oder andere Mal den Grill angeschmissen, oder? Doch gerade in den Städten ist es nicht immer erlaubt, den Grill einfach auf dem Balkon auszupacken und loszulegen. Balkon reiht sich an Balkon, wenig Platz und dann auch noch die Nachbarin von nebenan, die immer was zu meckern hat.
Was ist eigentlich erlaubt? Darf ich auf meinem Balkon grillen? Was muss ich beachten?
Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon erlaubt, solange Ihr Eure Nachbarn dadurch nicht belästigt. Ein Grill mit hoher Rauchentwicklung ist daher also logischerweise verboten. Natürlich gibt es auch hier wieder ein paar Einschränkungen, die Ihr definitiv beachten solltet.
Der Mietvertrag
In manchen Mietverträgen ist das Grillen – egal ob mit Elektro-, Kohle- oder Gasgrill –sogar komplett untersagt und kann bei Nichtbeachtung sogar zur fristlosen Kündigung führen. Um Ärger mit den Nachbarn und schlussendlich auch mit dem Vermieter zu vermeiden solltet Ihr also vor dem anstehenden Grillvergnügen unbedingt nochmal einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung werfen.
Qualm Belästigung
Ihr habt Euren Mietvertrag und die Hausordnung gecheckt und habt nichts gefunden, was Euch jetzt noch vom Grillen auf dem Balkon abhalten kann? Moment mal! Auch aus anderen Gründen kann das das Grillen auf dem Balkon verboten sein. Erzeugt Euer Grill zum Beispiel große Rauchschwaden, die die Wohnung Eures Nachbarn vollqualmen, kann dies eine Geldbuße zur Folge haben. Hier gilt immer das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme: Niemand sollte seinen Nachbarn unnötig strapazieren.
Grillen ohne Rauch
Um doch noch zu Eurem Grillvergnügen zu kommen, hilft die richtige Auswahl des Grills. Hier sind eBBQ-Grills eine echte Alternative. Die Citygrills sind jederzeit startklar, drinnen wie draußen. Außerdem sind diese fast rauch- und geruchslos und kinderleicht zu bedienen. Weitere Vorteile findet Ihr in diesem Beitrag „In der City grillen – Vorteile-eines-eBBQs“
Nachtruhe beachten
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe – das heißt dass danach nicht mehr auf dem Balkon weitergefeiert werden darf und die Party in angemessener Lautstärke in der Wohnung stattfinden sollte. Auch hier gibt es eine Möglichkeit, eventuell doch noch draußen in angemessener Lautstärke und ohne Ärger mit den Nachbarn weiter zu feiern: Ladet Eure Nachbarn im Voraus zur Grillparty ein. Egal, ob sie vorbeischauen oder nicht: Wer eingeladen ist, beschwert sich eher ungern.
Mit dem Nachbarn einigen
Meistens hilft schon ein nettes Gespräch mit dem Nachbarn, um Probleme aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sitzt Ihr auch bald zusammen auf dem Balkon und schmeißt den Grill an.